Sparerfreibetrag ausgeschöpft: Was kann ich tun?

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Der Sparerfreibetrag ist die Bezeichnung für einen begrenzt hohen steuerfreien Betrag als Einkunft aus Kapitalvermögen. Sparerfreibetrag ausgeschöpft heißt infolgedessen, dass dieser Steuerfreibetrag bis auf den letzten Euro in Anspruch genommen wird. Ab jetzt müssen Steuern gezahlt werden. Heutzutage ist das die Abgeltungssteuer, mit der die Erträge aus Kapital besteuert werden. Diese Steuerart wurde im Jahre 2009 neu eingeführt. Damit wurde der bisherige Sparerfreibetrag durch den jetzigen Sparerpauschbetrag ersetzt.

Wer den Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft hat, verschenkt bares Geld

Jede Bank ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer zuzüglich dem Solidaritätszuschlag sowie eventueller Kirchensteuer direkt an das örtliche Betriebsfinanzamt abzuführen. Um das zu verhindern, kann der Sparer beziehungsweise Geldanleger einen Freistellungsauftrag erteilen, umgangssprachlich als FSA abgekürzt. Damit entfällt die direkte Abführung der Steuern durch die Bank. Der Steuerpflichtige nimmt seinerseits die Kapitalerträge in die jährliche Steuererklärung auf. Dazu wird die Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgefüllt und dem Mantelbogen beigefügt. Auf diesem Wege, also mit Freistellungsauftrag, Steuererklärung und Anlage KAP werden die Kapitalerlöse tatsächlich berechnet, während sie von der Bank „einfach“ abgeführt werden. Für den Sparerpauschbetrag gelten die folgenden jährlichen Höchstgrenzen:

  • 801 Euro für eine Person
  • 1.602 Euro für zwei Personen als Ehe-/Lebenspartner

Ob und wann der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist, lässt sich anhand der verschiedenen Spar- und Wertpapieranlagen recht genau ausrechnen oder im Vorhinein abschätzen. Der Anleger sollte auf der einen Seite alle Möglichkeiten nutzen, damit der Sparerfreibetrag ausgeschöpft wird. Auf der anderen Seite muss er gegenrechnen oder von seinem Steuerberater gegenrechnen lassen, wie sich eine Überschreitung des Sparerpauschalbetrages auswirkt, und ob es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht besser ist, „die Anlage KAP zu wählen“.

Damit der Sparerfreibetrag ausgeschöpft werden kann, sollten Formalien erfüllt und Möglichkeiten genutzt werden

"Sparer-Pauschbetrag", "Anlage KAP", "Kapitalerträge" und andere Fachbegriffe machen es dem fleissigen Sparer nicht leicht, sich seinem Hauptinteresse zu widmen: der Kapitalvermehrung. Die Beratung durch einen Steuerberater hilft hier, Steuergeschenke des Staats nicht verloren gehen zu lassen. (#1)

„Sparer-Pauschbetrag“, „Anlage KAP“, „Kapitalerträge“ und andere Fachbegriffe machen es dem fleissigen Sparer nicht leicht, sich seinem Hauptinteresse zu widmen: der Kapitalvermehrung. Die Beratung durch einen Steuerberater hilft hier, Steuergeschenke des Staats nicht verloren gehen zu lassen. (#1)

  • Realistische Einschätzung des vorhandenen Kapitalvermögens und der sich daraus ergebenden Erträge. Das sind im Wesentlichen Habenzinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften
  • Der Freistellungsauftrag muss termingerecht, also frühzeitig zum Jahresbeginn erteilt werden. Er gilt ab dem 1.1. des jeweiligen Jahres. Kündbar ist er zum Jahresende
  • Ein gemeinschaftlicher FSA muss von beiden Partnern, also von jedem von ihnen, unterschrieben werden. Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse wie Name, Familienstand, Scheidung oder Ableben muss auch im vorliegenden FSA nachvollzogen werden
  • Kapitalerlöse von Kindern sind nicht im Sparerpauschbetrag der Eltern enthalten. Jedes Kind kann für sich und seine Erträge den Sparerfreibetrag von 801 EUR geltend machen. Diese Kinderkonten müssen vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden
  • Die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene beziehungsweise zugewiesene Identifikationsnummer ist für jeden FSA zwingend notwendig. Ohne sie kann er weder bearbeitet noch elektronisch weiterverarbeitet werden
  • Bei einer Verlagerung des Wohnsitzes oder dauerhaften Aufenthaltes ins Ausland wird der FSA automatisch ungültig. Danach müssen die Kapitalerträge, wie es heißt, voll versteuert werden

Sparerfreibetrag ausgeschöpft – Jetzt lohnt sich die KAP-Anlage

  • Ältere Rentenbezieher profitieren von dem steuermindernden Altersentlastungsbetrag. Dadurch erhöht sich der steuerfreie Einkommensbetrag, was Spielraum für höhere Kapitalerträge schafft. Der Steuerberater kann für den Rentner die Differenz zwischen möglichem Sparerfreibetrag und Altersentlastung spitz ausrechnen
  • Bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz lohnt sich ebenfalls der Zeit- und Arbeitsaufwand, die KAP-Anlage auszufüllen
  • Sofern der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft sein sollte, kann die Alternative über die eigene Jahressteuererklärung günstiger sein
  • Auch bei einer Verrechnung von Erträgen mit Verlusten bei verschiedenen Banken kann die automatische Steuerabführung des Kreditinstitutes ungünstiger sein als der Weg über die Einkommensteuererklärung
  • Die nachträgliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer oder Zinseinbehalte nach der Zinsinformationsverordnung ZIV kann bei Berücksichtigung in der Jahressteuererklärung wesentlich günstiger sein
  • Bei Gewinnermittlung der Erlöse aus Wertpapierkäufen ist jede einzelne Kostenart zu bewerten. Die Nichtberücksichtigung von gesondert ausgewiesenen Maklerkosten kann beispielsweise dazu führen, dass die KAP-Lösung günstiger ist

Ob mit oder ohne FSA, ob mit oder ohne KAP-Lösung; der Anleger tut in jedem Fall gut daran, sich steuerlich beraten zu lassen. Das Honorar für den Steuerberater ist gut angelegt und im Übrigen bei der nächsten Steuererklärung eine steuerabzugsfähige Ausgabe.


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