Abschaffung der EEG-Umlage: EEG-Novelle macht Wärmepumpen-Strom noch attraktiver

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Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Mit der Maßnahme sollen Stromkunden kurzfristig entlastet werden. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Um die Entlastung dauerhaft zu sichern und zu erreichen, dass Energie für Verbraucher günstiger wird, ist eine EEG-Novelle nötig.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Als Endkunden werden sie die Strompreiserhöhungen letzten Endes aufgebrummt bekommen, die Versorger reichen ihre eigenen Mehrkosten weiter.

Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Die EEG-Novelle schafft jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Stromversorgung tatsächlich auf erneuerbaren Energien fußen kann. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Eine Stromerzeugung, die völlig frei von Treibhausgasen ist, muss erst in 2050 vorhanden sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Wichtige Inhalte der EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Der Ausbau der Windenergie zu Lande soll durch Gesetzgebungsverfahren von Hemmnissen befreit werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.

Spitzenlastkraftwerke im Bereich der Biomasse sollen gezielt gefördert werden. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.

Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.

Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.

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