Bei der 96. JuMiKo in Bayern haben Bund und Ländervertretungen der Anwaltschaft gemeinsam die mögliche Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisiert. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer, da sie primär ökonomisch motiviert sind, ihre Deckungspolitik über mandantenorientierte Beratung stellen. Ein derartiges Modell führe zu Interessenkonflikten und unbegründeten Ablehnungen von Kostenübernahmen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher ohne effektive Rechtsmittel dastehen. Diese Umstände untergraben das Mandantenvertrauen und gefährden elementare Verbraucherschutzrechte.
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Unabhängigkeit der Rechtsberatung durch RDG-Änderung massiv gefährdet, sagen Anwältinnen
In ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 zur 96. JuMiKo in Bayern warnte die Bundesrechtsanwaltskammer davor, dem Änderungsantrag zum Rechtsdienstleistungsgesetz zuzustimmen. Sie betont, dass eine Ausweitung der Erlaubnistatbestände zu gewinnorientierten Rechtsschutzversicherern zu Interessenkonflikten und mangelnder Mandantensicherheit führen würde. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie die Bundesregierung zu einer eindeutigen Ablehnung auf, um die Unabhängigkeit der Rechtsberatung und den Verbraucherschutz nicht zu untergraben.
Unternehmensziele der Versicherer stehen im eindeutigen Widerspruch zur Mandantentreue
Im Zentrum der Rechtsschutzversicherer steht die Optimierung von Erträgen durch strikte Kostendisziplin, was nicht mit einer mandantenorientierten Rechtsberatung vereinbar ist. Eigenständige Rechtsdienstleistungen dieser Versicherungen würden systemische Interessenkonflikte verursachen. Kunden könnten nicht prüfen, inwiefern wirtschaftliche Motive ihre Beratung beeinflussen, da Versicherer keine Aufklärungspflicht über Zielkonflikte besitzen. Externe Kontrollmechanismen fehlen weitgehend, sodass der Verbraucherschutz und die Transparenz im Umgang mit Kostenentscheidungen eingeschränkt werden.
Versicherer untergraben Mandantenschutz durch häufige voreilige Verweigerung von Deckungszusagen
Rechtspraktiker berichten aus ihrer täglichen Berufserfahrung, dass Rechtsschutzversicherer häufig anfängliche Deckungszusagen zurückhalten oder ohne fundierte Begründung ablehnen. Mandantinnen und Mandanten stehen dadurch oft zunächst ohne rechtlichen Rückhalt da und tragen finanzielle Nachteile. Erst durch frühzeitige anwaltliche Einschaltung und konsequente Geltendmachung vertraglicher Ansprüche wird die vereinbarte Kostenübernahme durchgesetzt. Würden Versicherungsunternehmen selbst Beratungsdienstleistungen anbieten, würden wichtigen Kontrollschranken fehlen und Verbraucherinteressen ökonomischen Erwägungen geopfert insbesondere bei strittigen und aufwändigen Rechtsangelegenheiten mit hohem Kostenrisiko.
Nur Anwälte haften und beraten ohne eindeutige wirtschaftliche Interessenskonflikte
Die bayerische Gesetzesinitiative ignoriert die zentrale Rolle berufsrechtlicher Vorschriften, die Anwältinnen und Anwälte verpflichten, Mandanteninteressen ohne Einschränkung zu vertreten. Standesrecht und straf- beziehungsweise zivilrechtliche Haftungsregeln sorgen dafür, dass Beratungsqualität, Neutralität und Unabhängigkeit oberste Priorität haben. Ohne diese externen und internen Kontrollmechanismen drohen Interessenkonflikte zugunsten gewinnorientierter Strukturen, Mandantenschutz wird untergraben, und die Transparenz juristischer Entscheidungen leidet. Das Vertrauen der Verbraucher in den Rechtsstaat gerät dadurch in erhebliche Gefahr.
Systemische Interessenkonflikte durch Versichererberatung gefährden Mandantenrechtsschutz erheblich dauerhaft sichtbar
Nach Einschätzung von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels würde die geplante Gesetzesanpassung in Bayern vor allem den Rechtsschutzversicherern nützen und den Schutz der Mandanten schwächen. Er nennt die vermeintliche Trennung von Leistungsprüfung und juristischer Unterstützung reine Augenwischerei, da Versicherer ihre wirtschaftlichen Zielsetzungen weiter in den Vordergrund stellen. Die Folge: unabhängige Beratung wird zur Farce, während Verbraucherinnen und Verbraucher schutzlos willkürlichen Deckungsentscheidungen ausgeliefert bleiben.
Verbraucherrechte dauerhaft gestärkt durch unabhängige Rechtsberatung und effektive Schutzmechanismen
Der entschlossene Widerstand der BRAK gemeinsam mit den regionalen Rechtsanwaltskammern schützt das Standesrecht vor wirtschaftlichen Eingriffen und sichert die Unabhängigkeit der Rechtspflege. Mandantinnen und Mandanten genießen Rechtssicherheit durch nachvollziehbare Prozesse, professionelle Neutralität und Verlässlichkeit bei der Kostenübernahme. Systematische Schutzmechanismen verhindern willkürliche Leistungsverweigerung. Die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben garantiert erstklassige Beratungsstandards und nachhaltigen Verbraucherschutz. Dieses klare Bekenntnis zur Unabhängigkeit bewahrt das Vertrauen in die anwaltliche Beratung als Säule des Rechtsstaats.

