Alternativer Investmentfonds: Chancen und Risiken

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Höhere Chancen versus höhere Risiken: Wer in einen Alternativen Investmentsfonds, abgekürzt AIF,  investiert, braucht gute Nerven  und wird trotzdem nicht immer belohnt.

Alternativer Investmentfonds: Was bedeutet das eigentlich?

Ein Alternativer Investmentfonds, im Finanzgewerbe üblicherweise mit AIF abgekürzt, ist zusammengefasst eine börsenunabhängige, unternehmerische Beteiligung. Anleger können über Alternative Investmentfonds in Projekte,  zum Teil Großprojekte,  investieren. Ziel ist es, an den Erträgen beteiligt zu werden und so beträchtliche Gewinne zu erzielen.

Ein AIF kann zum Beispiel ein Immobilienfonds, ein Risikokapital-Fonds, ein sogenannter Private-Equity-Fonds -das sind Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen – oder auch ein Hedgefonds sein. Auch Schiffe, Flugzeuge oder Container kommen als Investitionsgegenstände der Beteiligungen infrage.

Beliebte Projekte, die aus Kapital Alternativer Investmentsfonds finanziert werden, sind zudem solche aus dem weiten Feld der regenerativen Energien, wie etwa Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks.

Alternativer Investmentfonds: Wie funktioniert das?

Ein Alternativer Investmentfonds wird von Kapitalverwaltungsgesellschaften, kurz KVG, angeboten. Diese KVG sind für die Verwaltung des Vermögens zuständig und treffen die Entscheidungen darüber, in welche Fonds das Anlegerkapital im Detail investiert wird. Die KVG verantwortet zudem das Risikomanagement. Unternehmen müssen ein strenges Prüfverfahren nach Richtlinie durchlaufen , erst dann können sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als KVG zugelassen werden.

Charakteristisch für Alternative Investmentfonds ist, dass das Vermögen nicht in verbriefte Werte investiert wird, das Geld fließt vielmehr in reale Vermögensgegenstände. Der Initiator schreibt die Mindestzeichnungssumme vor, die sich meistens zwischen 5.000 bis 25.000 Euro plus des üblichen Agios von etwa fünf Prozent der Zeichnungssumme bewegt.

Der Vertrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft versucht dann, innerhalb einer festgelegten Zeitspanne so viel Geld wie möglich für die Umsetzung des jeweiligen Projekts zu sammeln. Die Einlagen von privaten Anlegern, das Eigenkapital, und ein Anteil Fremdkapital bilden in der Regel zusammen das gesamte Kapitalvolumen.

Allerdings gibt es auch AIF, die ausschließlich auf Eigenkapital basieren. Hat die KVG die zuvor festgelegte, erforderliche Summe für die Realisierung des Projekts eingesammelt, können sich keine neuen Anleger mehr beteiligen.

Alle Anleger sind für die im Vorfeld vorgesehene schriftlich fixierte Laufzeit verbindlich an ihre Beteiligung gebunden. Die Laufzeit der Fonds kann dabei, je nach Projekt und Konzeption,  zwischen vier und dreißig Jahren betragen. Wer vor dem festgelegten Termin dennoch Anteile abstoßen möchte, kann dies nur über den Kontakt zum sogenannten Zweitmarkt versuchen.

Alternativer Investmentfonds: Was ist das Besondere daran?

Ein Alternativer Investmentfonds ist kein Wertpapier üblichen Standards. Es gibt zum Beispiel keinen festen Zinssatz, sondern von Seiten der Emittenten lediglich Erwartungen bezüglich der Prognose für die Laufzeit der Beteiligung. In einem Emissionsprospekt sind sowohl die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen und Gewinne, die Mindestzeichnungssumme und detaillierte Angaben zum Investitionsobjekt, wie zum Beispiel einem Immobilienfonds oder einem Hedgefonds, nachzulesen.

Auch Informationen zur avisierten Investitionsquote, sowie zu Chancen oder Risiken einer Beteiligung sind im Emissionsprospekt zu finden. Aufgrund der Bedeutsamkeit dieses Dokuments für potenzielle Anleger wird der Prospekt vor Start des aktiven Vertriebs von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft.

Ein Alternativer Investmentfonds bietet folgende Chancen für die Anleger:

  • Eine indirekte Beteiligung der Anleger am unternehmerischen Erfolg des jeweiligen Anlageprojektes.
  • Ein Gewinn durch den in der Regel zum Ende der Laufzeit angepeilten Verkauf des jeweiligen Anlageobjektes und Profit aus den erwirtschafteten Erträgen. Sämtliche Erwartungen zu etwaigen Auszahlungen und Renditen finden sich im Emissionsprospekt.
  • Ein Vorteil von Sachwertinvestitionen, wie sie bei AIF üblich sind: Die Wahrscheinlickkeit, dass der Preis eines Sachwertes stabil bleibt oder sogar steigt. So ist es möglich, sich vom durchschnittlichen Zinsniveau abzusetzen und Erträge oberhalb der Inflationsrate zu erwirtschaften. Auf diese Weise bleibt das Vermögen von Verlusten durch die Inflation unberührt.
  • Alternative Investmentfonds werden aktiv von Managern betreut. Diese agieren nach relativ flexiblen Anlageregeln und dürfen beispielsweise bei einigen Fonds auch auf fallende Kurse setzen. AIF haben das Ziel eines absoluten Wertzuwachses, so lautet die Prognose stets: Es kann in jedem Markt eine gute Rendite erzielt werden.
  • Manager Alternativer Investmentfonds setzen zum Teil Instrumente bei der Anlage ein, die klassische Investmentsfonds nicht nutzen dürfen, wie beispielsweise Futures und Optionen mit Kapitalhebel.

 

Alternativer Investmentfonds: Die Risiken

Ein Alternativer Investmentfonds bietet allerdings auch folgende Risiken für die Anleger:

  • Ein Alternativer Investmentfonds ist keine festverzinsliche Anlage. Dadurch gibt es zwar Prognosen bezüglich Verlauf und Erfolg, allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese Prognosen sich nicht realisieren lassen. Deshalb existiert ein gewisses Risiko, das eingezahlte Kapital zum Teil oder sogar komplett zu verlieren. Etwa, wenn die KVG beispielsweise Insolvenz anmelden muss. Unser Tipp: Man sollte sich nur dann Anteile an einer Beteiligung zulegen, wenn man im schlimmsten Fall auch einen Verlust der gesamten Investition verkraften kann.
  • Hat man einmal Anteile an einem AIF erworben, kann man sie normalerweise nicht zurückgeben, denn die Möglichkeit einer Kündigung ist in der Regel nicht vorgesehen. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, die erworbenen Anteile an Dritte zu übertragen, soweit hier ein Kontakt zu Interessenten besteht. Dies ist oft jedoch schwierig realisierbar, da die Nachfrage unter Umständen ganz einfach nicht da ist. So muss man damit rechnen, dass man auf seinen Anteilen „sitzen bleibt“ oder sie nur mit zeitlicher Verzögerung weitergeben kann. Zusätzlich werden oft Abschläge auf die Kaufpreishöhe, verglichen mit dem zunächst eingesetzten Kapital, veranschlagt.
  • Ein weiteres Risiko ist die Haftung: Bei AIF haftet nämlich der Anleger für eventuell aufkommende Verbindlichkeiten der KVG gegenüber den Gläubigern  und zwar in Höhe der eingangs übernommenen Haftungssumme. Ein persönliches Haften des Anlegers ist jedoch ausgeschlossen, sobald die Pflichteinlage eingezahlt wurde.  Eine sogenannte Nachschusspflicht ist gesetzlich unterbunden. Auch bereits ausgezahlte Gewinne müssen jedoch unter Umständen in das Investmentkapital zurückgezahlt werden. Dies kann beispielsweise bei Insolvenz des Investmentvermögens der Fall sein.
  • Darüber hinaus bestehen laut Emmissionsprospekten weitere Risiken wie zum Beispiel mögliche Interessenkonflikte seitens der Emittenten, Schwankungen der Währung, verlängerte Darlehenslaufzeiten, ein geringeres Kapitalvolumen als im Prospekt angekündigt, etwaige Zeitverzögerungen die Einwerbung des Eigenkapitals betreffend und ein allgemeines Risiko die Liquidität betreffend.
Ein Alternativer Investmentfonds ist keine festverzinsliche Anlage. Dadurch gibt es zwar Prognosen bezüglich Verlauf und Erfolg, allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese Prognosen sich nicht realisieren lassen. (#01)

Ein Alternativer Investmentfonds ist keine festverzinsliche Anlage. Dadurch gibt es zwar Prognosen bezüglich Verlauf und Erfolg, allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese Prognosen sich nicht realisieren lassen. (#01)

Alternativer Investmentfonds: Streng geprüft

Alternative werden als Konsequenz aus der letzten Finanzkrise europaweit reguliert. Ziel der Richtlinie sind einheitliche Regeln und eine strengere Überwachung der Finanzmärkte. Dabei geht die EU im Grundsatz davon aus, dass Alternative Investmentfonds professionelle Investoren ansprechen. Den Zugang von Privatanlegern zu AIF regeln die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unabhängig voneinander.

Die Richtlinie, die von der EU erarbeitet und bis zum Sommer 2013 von den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden musste, betrifft jedoch nicht direkt die einzelnen Produkte, die Investitionsgegenstand des jeweiligen Fonds sind, sondern vielmehr die Manager, die das Ganze verantworten. Diese bezeichnet man als Alternative Investmentfonds Manager, kurz AIFM.

Als AIFM gelten alle Anbieter von Fonds, die die Verwaltung des Kapitals der Kunden übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Fremdkapital oder Hebelfinanzierungen mit im Spiel sind. Ob es sich bei den Alternativen Investmentfonds um Offene oder Geschlossene Fonds handelt, ist dagegen unerheblich, wenn es um die Umsetzung der Richtlinie geht.

Auch die Rechtsform und eine eventuelle Börsennotierung spielen in diesem Fall keine Rolle. Bei Fonds mit Hebeleffekten, dessen verwaltetes Kapital 100 Millionen Euro er-reicht, brauchen die Anbieter eine AIFM-Zulassung. Ein Alternativer Investmentfonds, der nicht gehebelt ist, muss dagegen mindestens 500 Millionen Euro umfassen. Ein AIFM-Pass, der in einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wird, gilt für den kompletten Binnen-markt.

Folgendes wird im Einzelnen reguliert:

  • Die Transparenz: Ein Alternativer Investmentfonds ist dazu verpflichtet, dem Anleger im Vorfeld eine detaillierte Erläuterung der Investmentstrategie zu liefern. Zusätzlich muss der AIF, beziehungsweise seine Manager auch zeitnah nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres oder pro Quartal einen ausführlichen Jahresbericht bereitstellen. Dieser Transparenzpflicht muss der AIF ebenfalls gegenüber den Finanzbehörden nachkommen. Besonders betroffen von dieser Regelung sind Fonds, die zum großen Teil sogenannte Hebelfinanzierungen nutzen. Hier bedarf es einer genauen Auflistung nach nach Umfang und Art der Kapitalaufnahme.
  • Die Anbieter von Fonds sind ferner dazu verpflichtet, die Verwaltung des Vermögens streng von der Verwahrung des Vermögens zu trennen. Ein Finanzinstitut oder beispielsweise ein Wertpapierhaus sind für die Verwahrung und Überwachung verantwortlich. Das Kapital der Anleger und das der Fonds-Anbieter muss strikt voneinander getrennt bleiben.
  • Auch das Risikomanagement sollte strengstens von den anderen Bereichen des Fonds-Managements wie beispielsweise dem Portfolio-Management getrennt sein, damit die Risiken besser und unabhängiger überwacht werden können.
  • Es gilt, Risiken für die Liquidität rechtzeitig zu erkennen. Deshalb werden von den Fonds-Anbietern in regelmäßigen Abständen sogenannte Stresstests mit den AIF gemacht.
Es gilt, Risiken für die Liquidität rechtzeitig zu erkennen. Deshalb werden von den Fonds-Anbietern in regelmäßigen Abständen sogenannte Stresstests mit den AIF gemacht.(#02)

Es gilt, Risiken für die Liquidität rechtzeitig zu erkennen. Deshalb werden von den Fonds-Anbietern in regelmäßigen Abständen sogenannte Stresstests mit den AIF gemacht.(#02)

Alternativer Investmentfonds: Warum die europaweite Richtlinie?

Alternative Investmentfonds können nach Ansicht der EU unter bestimmten Umständen das gesamte, internationale Finanzsystem gefährden. Diese Erfahrung wurde während der letzten Finanzkrise gemacht und darauf zurückgeführt, dass die Fonds nicht einheitlich reguliert wurden und es nahezu keine Kontrollmechanismen gab.

So war es beispielsweise möglich, dass Hedgefonds mit Leerverkäufen die ohnehin schon starken Schwankungen auf den internationalen Aktienmärkten, noch intensivierten. In Deutschland kamen während der Finanzkrise Privatanleger plötzlich nicht mehr an ihr Geld, weil die Manager einiger großer „Offener“  Immobilienfonds, die Liquidität nicht im Auge behalten hatten.

Derlei Komplikationen möchte man sich in Zukunft möglichst ersparen. Die EU beschloss deshalb über die AIFM einen geeigneten Rahmen und eine Aufsicht für Alternative Investmentfonds zu schaffen. Die Richtlinie gilt für Anbieter, die sich in der EU (EU-AIFM) befinden, genauso wie für Emittenten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Finanzprodukte aber innerhalb der EU anbieten.


Bildnachweis: © Titelbild: artjazz – #01:Marynchenko Oleksandr – #02: Nokz

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