WIZARD weist auf notwendige Beratung zum LV-Zweitmarkt hin

22.07.2008 | Berlin
Auch bei Fondsgebundenen renditeschwachen Policen

Die WIZARD Financial Consulting GmbH rät allen Beratern und Vermittlern, ihre Kunden, die ihren Lebensversicherungsvertrag nicht bis zum Ende führen können oder wollen, rechtzeitig auf die noch aktuelle günstige Steuergesetzgebung hinzuweisen. Nur noch bis Ende 2008 kann mit dem Verkauf einer Police eine Steuerfreiheit für Verträge erzielt werden, die bei Auflösung steuerpflichtig wären. WIZARD führt im Zweitmarkt der Lebensversicherungen Verkäufer und Käufer zusammen. Dies gilt für Kapital- sowie Fondsgebundene Lebensversicherungen deutscher und auch ausländischer Versicherer, z. B. aus Großbritannien, Kanada oder Luxemburg. Dabei steht neben der Steuerfreiheit für den Policenverkäufer die rasche Abwicklung des Verkaufs im Vordergrund. Dennoch sollten für einen Verkauf mindestens acht Wochen eingeplant werden – die Beratung dazu sollte somit nicht erst im Jahresendgeschäft vorgenommen werden. „Der Zweitmarkt hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt“, erklärt Hans-Peter Friedebach, Geschäftsführer von WIZARD Financial Consulting. „Vor jeder Kündigung einer Versicherung ist es daher sinnvoll, den Kaufpreis auf dem Zweitmarkt abzuklären. Diese Summe ist dabei in der Regel höher als der Rückkaufswert bei Kündigung abzüglich der Steuern und liegt somit im Interesse des Kunden “, erklärt Friedebach. „Auch renditeschwache Policen werden von Unternehmen aufgekauft. Hierbei arbeiten wir mit Partnern im europäischen Ausland zusammen“, so Friedebach weiter. Somit sollte auch die Beratung von Anlegern, die im Besitz einer Police mit einer nicht marktgerechten Ablaufrendite sind, noch in diesem Jahr den LV-Zweitmarkt einschließen. Der steuerpflichtige Betrag muss für jede Versicherung individuell berechnet werden, denn es reicht nicht aus, vom Rückkaufswert einfach die Einzahlungsbeträge abzuziehen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise auch die verrechneten Gebühren der Lebensversicherung sowie bei Fondsgebundenen Policen die Steigerungen des Anteilspreises der Investmentfonds, was den steuerpflichtigen Betrag erheblich steigern kann. „Pauschale Aussagen können nicht getroffen werden, eine Einzelfallbetrachtung ist zwingend notwendig“, so Friedebach.

Ein Beispiel: Eine Lebensversicherung, die vor sechs Jahren abgeschlossen und in die Jahresbeiträge geflossen sind, hat einen Rückkaufswert von rund 100.000 Euro. Der steuerpflichtige Betrag davon beläuft sich auf etwa 20.000 Euro. Bei einer Steuerprogression von 40 Prozent fallen allein für diesen Betrag rund 8.000 Euro an Steuern an. Hinzu kommt, dass der Steuerpflichtige auf Grund der Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens gegebenenfalls in eine höhere Steuerprogression für seine gesamten Einkünfte kommt. Bei Auszahlung führt die Versicherung die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag (insgesamt rund 26,4% des Ertragsanteils) sofort an das Finanzamt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ab. Bei einem Verkauf über den Zweitmarkt erhält der Verkäufer im Beispielfall sofort rund 96.500 Euro ausgezahlt - und dies steuerfrei. Der Vorteil liegt daher bei 4.500 Euro.

Rückkaufswert der Versicherung 100.000 Euro

davon steuerpflichtiger Betrag 20.000 Euro

Abzug von Kapitalertragsteuer + Sol.Zuschlag 5.300 Euro

Auszahlung von der Versicherung 94.700 Euro

bei 40 % Steuerprogression - Steuer insgesamt 8.000 Euro

Nachzahlung 2.700 Euro

nach Steuern erhält der Kunde 92.000 Euro

Kaufpreis im Zweitmarkt - steuerfrei 96.500 Euro

Differenz zu Gunsten des Verkäufer 4.500 Euro

Neben der Erzielung der Steuerfreiheit durch den Verkauf, lohnt sich ein Blick auf den Zweitmarkt auch bei Verträgen, die ohnehin steuerfrei sind. Dies sind Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, für die mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und die bereits eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben. Auch für diese Verträge kann sich im Zweitmarkt ein Vorteil ergeben: Bei einer guten Ablaufrendite aufgrund der Schlussüberschussanteile ist der Preis im Zweitmarkt in der Regel höher als der Rückkaufswert der Versicherung. „Da je nach individueller Police verschiedene Vorteile zum Tragen kommen, empfehlen wir grundsätzlich, alle Versicherungsnehmer vor Kündigung eines Vertrages über den bestehenden Zweitmarkt aufzuklären. Unterm Strich erhalten die meisten Verkäufer mehr als bei einer Kündigung des Vertrages. Dieser Vorteil kann bis zu 15 Prozent ausmachen“, erläutert Friedebach.

Quelle: Pressemeldung WIZARD Financial Consulting GmbH

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