Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft

22.12.2008 | Berlin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 bei der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall festgestellt

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. hat in den letzten Wochen auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Einlegerdaten im Bankhaus gesichert. Inzwischen wurde Kontakt mit den Einlegern aufgenommen. Sie wurden über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Nach dem jetzigen Planungsstand rechnet der Einlagensicherungsfonds damit, die Einleger Ende Januar 2009 zu entschädigen.

Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Rahmen seines Statuts bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 € je Einleger geschützt.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Einlagensicherung

Quelle: Pressemeldung Bundesverband deutscher Banken e.V.

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