Lehman-Betroffene: Bundesregierung muss Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen
Lehman-Betroffenen muss durch ein Prozesskosten- und Beweissicherungsfonds die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Gericht für ihr Recht zu streiten. Die Bundesregierung hat es versäumt, sich den ausufernden Zertifikatemarkt genauer anzusehen, und damit die Anlegerinnen und Anleger ins offene Messer laufen lassen. Nun muss sie zumindest einen Beitrag zur Aufklärung der Schadensfälle leisten. Dies ist umso notwendiger, als die geltenden Beweisermittlungsrechte für Anwälte kläglich und die Kosten für private Recherche hoch sind. Der Sachverhalt rund um Lehman bedarf allerdings dringend der Aufarbeitung, weil sich hier das wahre Anlegerschutzniveau des Finanzplatzes Deutschland spiegelt und Erkenntnisse für eine künftige Verbesserung ablesen lassen.
Die derzeitige Situation für geschädigte Anleger ist erschreckend: Gerichtsverfahren sind langwierig und teuer, Sammelklagen noch nicht möglich. Die Verjährungsfrist im Kapitalanlagerecht ist unangemessen kurz und die Beweislast nachteilig für die Anleger. Rechtsschutzversicherungen decken Falschberatungsfälle regelmäßig nicht ab.
Entscheiden sich Anleger trotz dieser abschreckenden Ausgangssituation für eine Klage, geraten sie teilweise an übereifrige Anwälte, die unter Vorgaukelung guter Erfolgsaussichten nur auf ihr Honorar aus sind. Die Folge: Es entstehen Präzedenzfälle durch schlecht vorbereitete Klagen, und der Weg für eine Kompensation zu Unrecht erlittener Verluste ist verbaut.
So sieht Anlegerschutz in Deutschland aus. Das ist erbärmlich und bedarf dringend der Abhilfe. Wenn die Finanzbranche keine Gefahr läuft, für Fehler vor Gericht gerade stehen zu müssen, wird es auch weiterhin Anreize für systematischen Missbrauch bei der provisionsbasierten Bankberatung geben.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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