IKB begibt nachrangige Wandelschuldverschreibung
Der Kauf der Wandelschuldverschreibung ist Teil der angekündigten Erhöhung der IKB-Eigenmittel durch Lone Star in Höhe von insgesamt 225 Mio. €. Über die Wandelschuldverschreibung hinaus wird Lone Star eine Nachranganleihe der IKB in Höhe von etwa 100 Mio. € zeichnen.
Darüber hinaus hat der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, nominal 2,6 Mrd. € der bei der IKB verbliebenen Portfolioinvestments in Höhe von 3,1 Mrd. € an eine Zweckgesellschaft zu übertragen. Die IKB wird an dieser Zweckgesellschaft ein First-Loss-Piece in Höhe von 190 Mio. € übernehmen. Das maximale Verlustrisiko der IKB ist damit auf diesen Betrag begrenzt. Wertaufholungschancen bleiben im wesentlichen bei der IKB. Die Zweckgesellschaft ist im IFRS-Konzernabschluss zu konsolidieren.
Das Jahresergebnis der IKB AG nach HGB wird insbesondere durch den Abbau von Portfolioinvestments im Geschäftsjahr 2008/09 und durch Bewertungseffekte aufgrund der EU-Auflagen erheblich belastet und sich aus heutiger Sicht in der Größenordnung von -400 Mio. € (vor Verlustbeteiligung der Hybriden) bewegen. Das Jahresergebnis der IKB International S.A. wird sich aus den gleichen Gründen im Geschäftsjahr 2008/09 in der Größenordnung von voraussichtlich -200 Mio. € (vor Verlustbeteiligung der stillen Einlagen) bewegen. Dieser Verlust ist im oben genannten Jahresergebnis der IKB AG über die erwartete Beteiligungsabschreibung bereits enthalten.
Erläuterung
Nachrangige Wandelschuldverschreibung über bis zu 123,75 Mio. €
Die IKB wird eine nachrangige Wandelschuldverschreibung mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht über bis zu 123,75 Mio. € begeben, die den Aktionären zum Bezug angeboten wird; nur für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen. Der Beschluss wurde auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2008 gefasst. Bedingung für Wandlungspflicht und Wandlungsrecht ist, dass die gegen diese Ermächtigung gerichtete Anfechtungsklage erledigt und der Beschluss bestandskräftig im Handelsregister eingetragen ist. Sofern diese Bedingung bis zum 12. April 2012 nicht eintreten sollte, entfallen Wandlungsrecht und -pflicht. Die Anleihe wäre in diesem Fall am 12. April 2014 rückzahlbar. Die IKB geht davon aus, dass der Bedingungseintritt in 2009 erfolgt.
Nach Durchführung der Wandlung wird das Grundkapital der IKB bis zu 1.622 Mio. € (vorher: 1.498 Mio. €) betragen, eingeteilt in bis zu 633.415.754 (vorher: 585.075.911 Stück) nennwertlose Stückaktien.
Die endgültigen Konditionen werden zeitnah vor der Emission festgesetzt.
Übertragung von Portfolioinvestments an Zweckgesellschaft
Zudem wird die IKB ein Volumen von nominal 2,6 Mrd. € von den verbliebenen Portfolioinvestments, die zuvor von der IKB AG und der IKB International S.A. gehalten wurden, (nominal: 3,1 Mrd. €; Buchwert nach IFRS zum 30. Juni 2008: 1,4 Mrd. €) an die Zweckgesellschaft Rio Debt Holdings (Ireland) Limited übertragen. Die IKB erwartet aus den verbleibenden Portfolioinvestments von nominal 0,5 Mrd. € eine insgesamt positive Wertentwicklung.
Die Senior-Refinanzierung der Zweckgesellschaft in Höhe von 565 Mio. € wird, wie im Rahmen der Verkaufstransaktion der IKB-Aktien von der KfW an Lone Star vereinbart, durch die KfW und eine mezzanine Tranche in Höhe von 145 Mio. € von Lone Star zur Verfügung gestellt. Die IKB AG erwirbt die Erstverlustposition in Höhe von 190 Mio. €. Insgesamt resultiert daraus für die IKB ein Mittelzufluss von 710 Mio. €.
Quelle: Pressemeldung IKB Deutsche Industriebank AG
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