Dreiländerfonds: Sind Vergleiche mit dem AWD sinnvoll?
Dies ist wohl formal richtig, weil das mit Spannung erwartete "Piloturteil" des Bundesgerichtshofes (BGH) durch einen außergerichtlichen Vergleich "in letzter Sekunde" verhindert worden ist. Grundsätzlich stehen sie Chancen für geschädigte Anleger der verschiedenen Dreiländerfonds, insbesondere des DLF 94/17, weiterhin nicht schlecht, einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anlagevermittler bei fehlerhafter Anlageberatung gerichtlich durchzusetzen.
Der AWD, der an mehr als 34.000 Kunden Anteile der Dreiländerfonds der Kapital Consult vermittelt haben soll, ist i.d.R. bei anwaltlicher Darlegung einer Fehlberatung auch bereit, sich außergerichtlich zu einigen. Die Anleger und deren anwaltliche Vertreter müssen sich aber in den mit dem AWD abgeschlossenen Vereinbarungen zu Stillschweigen über den Inhalt des abgeschlossenen Vergleiches verpflichten. Deswegen kann DLF-Gesellschaftern öffentlich nicht über die realistischerweise für sie zu erzielenden Vergleichsquoten bei den verschiedenen Dreiländerfonds berichtet werden. Viele DLF-Anleger, insbesondere die, die über keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, sind daher verunsichert und wissen aktuell nicht, wie sie sich verhalten sollen. Konsequenz ist leider oft, dass sie gar nichts tun.
Der FINANZTest berichtete in seiner Ausgabe Nr. 4/04, dass für DLF-Geschädigte mit hohem Steuersatz Vergleichsquoten von 25 - 35 % der Beteiligungssumme durchaus schon lohnend seien können. Der Hamburger Anwalt Peter Hahn von HRP Rechtsanwälte, der zahlreiche DLF-Anleger vertritt, bietet für Interessierte zwei kostenfreie Info-Veranstaltungen in Norddeutschland an. Eine findet in Hamburg am 12.07.2004 und eine in Bremen am 08.09.2004 statt. Auf diesen wird er über den aktuellen Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Anlageberatern, finanzierenden Banken und sonstigen haftenden Dritten im Gesamtkomplex Dreiländerfonds berichten und versuchen, einem juristischen Laien die verschiedenen Anspruchsgrundlagen aus rechtlicher Sicht verständlich zu machen. Außerdem will er die möglichen Vor- und Nachteile von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen u.a. mit dem AWD mit den anwesenden Teilnehmern diskutieren.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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