DG-Fonds: DZ Bank und Raiffeisen- und Volksbanken zu Zugeständnissen bereit
"Wir können vermehrt feststellen, dass Anleger zu einem persönlichen Gespräch zu ihrer "Hausbank" gebeten werden", berichtet Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Hrp vertritt bereits über 700 Geschädigte der verschiedenen DG-Fonds. Nach den der Kanzlei vorliegenden Informationen sind diversen Anlegern bereits Vergleichsangebote unterbreitet worden, die eine 20 %-ige Erstattung auf der Basis des Nominalbetrages vorsehen. Für einen Anleger mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 10.225,84 € bedeutet dieses, dass er eine Erstattung i.H.v. 2.045,16 € erhalten würde. "Diese Angebote sind für die Anleger auf den ersten Blick verlockend", so Anwältin Brockmann weiter. "Unseres Erachtens ist die Quote jedoch nicht im Ansatz akzeptabel. Anleger sollten berücksichtigen, dass sie mit dem Vergleich auf sämtliche Ansprüche gegen die vermittelnde Raiffeisen- und Volksbank bzw. die Südwestbank sowie gegen die DZ Bank AG und DG Anlage Gesellschaft mbH verzichten. Derartige Quoten spiegeln - nach unserer Auffassung - nicht die rechtlichen Erfolgschancen wieder und sind noch völlig unzureichend." Anleger sollten sich daher sehr gut überlegen, ob sie bereit sind, für 20 % der Nominalbeteiligungssumme auf sämtliche Ansprüche zu verzichten.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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